Fachausbildung Wasser-Rettungsdienst
Fachausbildung Wasserrettungsdienst seit 01.01.2016:
Mit Änderung der Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst wurde die Ausbildungsvorschrift (AV) 411 als Ersatz für den Ausbildungsrahmenplan WRD eingeführt. Die Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Fa WRD) wurde komplett überarbeitet. Viele Inhalte wurden dem aktuellen Stand von Technik und Wissenschaft angepasst.
Die Fachausbildung WRD besteht nun aus mehreren Modulen:
- Kommunizieren im Einsatz
- Einsatzabläufe verstehen
- Einsatzgebiete kennen
- Gefahren erkennen und vermeiden
- Sicher und überlegt Handeln
- Umgang mit Leinen und Seilen
- Einsatz auf dem Rettungsboot
- Umgang mit Hilfsmitteln und Rettungsgeräten
- An Land bringen
- Leben retten
- Selbst- und Fremdsicherung mit Leinen
- Schwimmen in fließenden Gewässern
- Schwimmen in der Brandung
- Auf belastende Situationen vorbereitet sein
- Im rechtlichen Rahmen bewegen
- Auftreten und Verhalten in der Öffentlichkeit
Zu den Modulen gibt es folgende Voraussetzungen:
zum Ausbildungsbeginn
- mindestens 12 Jahre alt
- gültige DLRG-Mitgliedschaft
zur Prüfung
- mindestens 16 Jahre alt
- Besuch der Module
- DRSA Silber (nicht älter als zwei Jahre)
- Sanitätshelfer-Ausbildung (San A; nicht älter als drei Jahre oder Sanitätstraining nicht älter als zwei Jahre)
- Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung nicht älter als zwei Jahre oder aktuelle Selbsterklärung zum Gesundheitszustand ([1] Merkblatt M3-002-15) nicht älter als ein Jahr
Quelle: wiki.dlrg.de/index.php/Fachausbildung_Wasserrettungsdienst (12.06.2018; 12:20 Uhr)